und deren Bedeutung

℮-Zeichen

Ein in der Praxis häufig unterschätztes, verkanntes oder gänzlich unbekanntes #EU Konformitätszeichen aus der Richtlinie 76/211/EWG

Als ein Teil des einheitlichen Rahmenrechts für „Erzeugnisse in Fertigverpackungen“ regelt die sogenannte Fertigpackungs-Richtlinie, in ihrer konsolidierten Fassung vom 26.07.2019, die erlaubten Abweichungstoleranzen der Masse oder des Volumens des Packungsinhalts von Erzeugnissen von dem Aufdruck auf der zugehörigen Produktverpackung. 

Da sich beim Befüllen von fertig-konfektionierten Verpackungen in der Massenproduktion Schwankungen naturgemäß nicht vermeiden lassen, wurde in vielen EU-Mitgliedsstaaten die maximal erlaubte Abweichung gesetzlich geregelt. Um hier einen Flickteppich nationalrechtlicher Vorschriften zu verhindern, hat die EU bereits frühzeitig einheitliche Regeln festgelegt. Dies sollte einerseits die im EU-Binnenmarkt länderübergreifend agierenden Wirtschaftsakteure unterstützen und andererseits Verbraucher nicht benachteiligen.  

Dabei hängt die nach unten maximal zulässige Abweichung von der jeweiligen Packungsgröße ab. Sie liegt zwischen relativen 1,5 % – 9% des konkret angegebenen Fertigverpackungsinhalts bzw. maximal 4,5 – 15 g oder ml.

℮-Zeichen

Das mindestens 3 mm hohe freiwillige ℮-Zeichen (ein stilisiertes „e“ aus quantité estimée) zeigt an, dass die tatsächliche Füllmenge der Fertigverpackung nur gering von den Angaben auf der Packung abweicht. So steht es konkret dafür, dass:

  • die tatsächliche Menge im Durchschnitt (Fertigungslos) der auf der Verpackung angegebenen Menge (Durchschnittsprinzip) entspricht
  • nur bei einer geringen Zahl (amtliche Referenzprüfungen im Produktlos möglich) von Fertigverpackungen die tatsächliche Menge, die angegebene Menge um mehr als die für die Verpackungsgröße maximal zulässige Abweichung unterschreitet
  • bei keiner der gekennzeichneten Fertigverpackungen die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als das Doppelte der für die Verpackungsgröße maximal zulässigen Abweichung unterschreitet

Die Prüfung der Übereinstimmung der Fertig(ver)packungen mit den Vorschriften der Richtlinie 76/211/EWG, kann von den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten stichprobenweise beim Abfüllbetrieb oder, wenn dies praktisch undurchführbar ist, beim Importeur oder bei seinem in der Gemeinschaft ansässigen Beauftragten vorgenommen werden.

э-Zeichen

э-Zeichen

Daneben sieht die Richtlinie 75/107/EWG für Maßbehältniss-Flaschen mit Nennvolumen zwischen 0,05 und 5 Liter das ebenfalls freiwillige э-Zeichen (umgekehrtes Epsilon) vor. Es steht als äußerliches Symbol für die garantierte messtechnische Genauigkeit von (alkoholischen) Getränkeflaschen oder auch Konserven. Meist wird es neben der Glasmarke des Herstellers, am unteren Rand oder auf dem Boden des Glasbehältnisses angebracht. Mit der Richtlinie 2007/45/EG über Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, hat die EU verbindliche Packungsgrößen für Wein und Spirituosen festgelegt und den Mitgliedstaaten zugleich die Regulierung von Packungs- und Flaschengrößen bis zu 10 l bzw. 10 kg generell untersagt.

Beide in ihrer Verwendung freiwilligen Symbole, das ℮-Zeichen sowie das э-Zeichen sollen, ihre korrekte Anwendung vorausgesetzt, den freien Verkehr innerhalb der EU gewährleisten.

Umsetzung in Deutschland: Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Weiterführende Informationen der EU Kommission zur Fertigverpackungen sowie des EU-Portals Your Europe.